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Treuunternehmen
Es handelt sich dabei um eine juristische Person mit eigenem Vermögen und einem
klar definierten Verwendungszweck.
Dieser kann kommerzieller Natur sein oder der
familiären Vorsorge dienen. Das oberste
Organ des Unternehmens ist der
Treugeber. Die Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens obliegt
dem Treuhänderrat. Begünstigte des Treuunternehmens sind jene Personen
oder Organisationen, denen der
Treuhänderrat im Sinne der Bestimmungen
des Treugebers vermögenswerte Leistungen zukommen lässt. Die
Verwaltung besorgt die Geschäftsführung und Vertretung der
Gesellschaft.
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