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Anstalt
Sie ist eine juristische Person mit eigener Firma und einem Kapital von mindestens
30.000 Franken, das
nicht in Anteile zerlegt ist. Anstelle von Aktionären kennt die
Anstalt Begünstigte, denen vermögenswerte
Leistungen der Anstalt zukommen.
Oberstes Organ ist der Gründer. Seine Befugnisse sind in den Statuten
umschrieben und umfassen die Wahl der Verwaltung, die Verwendung des
Gewinnes, die Bestimmung der
Begünstigten und ihrer Rechte. Die
Verwaltung besorgt die Geschäftsführung und Vertretung der Anstalt.
Ist
die Anstalt kommerziell tätig, hat sie eine Buchhaltung zu führen
und diese jährlich revidieren zu lassen.
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