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Aktiengesellschaft
Sie ist eine juristische Person mit eigener Firma und Aktien im Wert von mindestens
50.000 Franken. Diese
können auf den Inhaber oder auf einen Namen lauten.
Oberstes Organ der Gesellschaft ist die Generalversammlung
der Aktionäre, zu
deren Befugnissen unter anderem die Wahl der Verwaltung und die Verwendung
des Gewinnes gehören. Die Verwaltung besorgt die Geschäftsführung und
Vertretung der Gesellschaft. Die
Aktiengesellschaft ist verpflichtet, eine
Buchhaltung zu führen und diese jährlich revidieren zu lassen.
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