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Stiftung
Sie ist eine juristische Person mit eigenem Vermögen von mindestens 30.000
Franken. Zweck einer Stiftung
kann die Unterstützung und Förderung der
Angehörigen einer bestimmten Familie oder bestimmten Person
sein.
In anderen Fällen kann eine Stiftung auch zur Unterstützung gemeinnütziger
Bestrebungen errichtet
werden. Die Geschäftsführung und Vertretung der
Stiftung wird vom Stiftungsrat im Einklang mit den vom
Stifter festgelegten
Richtlinien wahrgenommen. Begünstigte der Stiftung sind jene Personen
oder Organisationen,
denen Kraft des Stiftungsreglementes
vermögenswerte Leistungen zukommen.
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